Prüfungen

Prüfungen

Abschlussprüfung

Studierende der Hotelfachschule haben vier schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern

Rechnungswesen, Recht oder Wirtschaft, Hotel- und Gaststättenbetriebswirtschaftlehre und Marketing

Studierende der Tourismusfachschule haben vier schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern

Rechnungswesen, Recht oder Wirtschaft, Fremdenverkehrswirtschaft und Tourismusmarketing

Alle Studierenden müssen mindestens eine mündliche Prüfung in einem im zweiten Ausbildungsabschnitt unterrichteten Fach ablegen.

Mittlerer Bildungsabschluss

Studierende, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Wirtschaftsmathematik mindestens ausreichende Leistungen vorweisen können, erhaltenden den mittleren Bildungsabschluss ohne eine spezielle Prüfung mit der Versetzung in den zweiten Ausbildungsabschnitt zuerkannt.

Fachhochschulreifeprüfung

Studierende, die die Fachhochschulreife erwerben möchten, müssen eine schriftliche Abschlussprüfung im Fach Englisch ablegen, im zweiten Ausbildungsabschnitt den Wahlpflichtkurs Mathematik belegen und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Gesamtnote 4 erreichen.

Der Englischunterricht an der Hotel- und Tourismusfachschule ist in unterschiedliche Kurse eingeteilt. So können Sie sich in einem speziellen Fachhochschulreifekurs zwei Jahre lang auf die schriftliche Abschlussprüfung vorbereiten.

Ausbildereigungsprüfung

Als Studierende/r der Hotel- und Touristikfachschule haben Sie die Möglichkeit innerhalb der Weiterbildung die so genannte Ausbildereignungsprüfung (nach der gültigen AEVO vom 1.3.1999) abzulegen.

Nachdem die Nachweispflicht der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung vorübergehend (von Aug. 2003 - Juli 2008) ausgesetzt war, ist der Nachweis darüber  seit 1. August 2008 unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen für Ausbilder und Ausbilderinnen in Betrieben grundsätzlich wieder verpflichtend.

Ungeachtet der formalen Aspekte gehört die Ausbildungseignung zu dem Qualifikationsprofil eines Mitarbeiters im mittleren Management, denn z.B. das Führen von Auszubildenden und Mitarbeitern, das Unterstützen und Begleiten von Lernprozessen und die Förderung sozialer und  personaler Kompetenzen der Mitarbeiter sind Bestandteil einer grundlegenden beruflichen Qualifikation.

Während der Unterricht der Berufs- und Arbeitspädagogik im 1. Ausbildungsabschnitt für alle als verpflichtend angeboten wird, kann er im 2. Ausbildungsabschnitt wahlweise mit der Möglichkeit und Zielführung der Ausbildereignungsprüfung belegt werden. Eine schriftliche und eine praktische Prüfung finden im Februar/März des 2. Weiterbildungsjahres statt.

Über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation erhalten Sie zusätzlich ein Zeugnis der Schule, welches mit dem Prüfungszeugnis nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen zum Betriebswirt/ zur Betriebswirtin  ausgehändigt wird. Dieses Zeugnis steht dem üblicherweise durch die Industrie- und Handelskammern ausgestellten „Ausbildereignungsschein" gleich bzw. ersetzt diesen vollwertig mit dem Unterschied, dass Ihnen weder für die Teilnahme am Unterricht noch durch Prüfungsgebühren zusätzliche Kosten entstehen.

Fremdsprachenzertifikate

Baustelle

DEHOGA Diplom

Studierende, die in ihrem Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 2,0 und besser erreichen, bekommen ein Diplom vom Hessischen Hotel- u. Gaststättenverband.