Aufnahmevoraussetzungen
Grundvoraussetzungen:
Mittlerer Abschluss.
Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Vorrausetzungen nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlverfahren unterziehen.
Altersvoraussetzungen:
Aufgenommen werden kann nur, wer das 23. Lebensjahr zu Beginn des jeweiligen Schuljahres noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin.
Gesundheitliche Eignung:
Ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ärztliche Bescheinigung zur Vorlage in den Praxiseinrichtungen ist vorzulegen (bitte bis zum 15. Mai des Aufnahmejahres mit aktuellem Datum vorlegen; das Ausstellungsdatum der Bescheinigung darf zu Beginn der Ausbildung im August/September 6 Monate nicht überschreiten).